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Equality, Diversity & Inclusion Policy

Gleichstellung, Vielfalt und Inklusion

ERSG setzt sich für die Schaffung eines integrativen, respektvollen und unterstützenden Umfelds ein, in dem alle Menschen mit Würde und Respekt behandelt werden und keiner unrechtmäßigen Diskriminierung, Viktimisierung oder Belästigung ausgesetzt sind.

 

Die Richtlinie deckt alle Aspekte unserer Geschäftstätigkeit ab, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Auswahl von Bewerbern und die Erbringung von Dienstleistungen. Sie gilt für alle Mitarbeiter und Arbeitnehmer von ERSG, alle Bewerber und Seeleute, die wir rekrutieren oder vermitteln, sowie alle Kunden und Lieferanten, mit denen wir zusammenarbeiten („Sie/Ihr“).

 

ZWECK UNSERER RICHTLINIE

Der Zweck dieser Richtlinie ist es

  1. Gleichheit, Fairness und Respekt für alle zu fördern und zu gewährleisten, die wir beschäftigen, beauftragen, vermitteln oder mit denen wir zusammenarbeiten.

  2. Alle Formen unrechtmäßiger Diskriminierung zu verhindern und zu bekämpfen, einschließlich Diskriminierung aufgrund der im Gleichstellungsgesetz von 2010 definierten „geschützten Merkmale“:
  • Alter

  • Behinderung

  • Geschlechtsumwandlung

  • Ehe und Lebenspartnerschaft

  • Schwangerschaft und Mutterschaft

  • Rasse

  • Religion oder Weltanschauung

  • Geschlecht

  • Sexuelle Orientierung

 

UNSERE VERPFLICHTUNGEN

ERSG verpflichtet sich zu Folgendem:

  1. Förderung von Gleichheit, Vielfalt und Inklusion, da wir den geschäftlichen und sozialen Wert von Vielfalt anerkennen.

  2. Schaffung einer sicheren Arbeitsumgebung, die frei von Mobbing, Belästigung, Viktimisierung und unrechtmäßiger Diskriminierung ist.

    Es ist Ihre Pflicht, sensibel mit den Auswirkungen Ihres Verhaltens auf andere umzugehen und sich gegenüber allen Personen, mit denen Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung oder Zusammenarbeit mit ERSG in Kontakt kommen, in einer Weise zu verhalten, die unsere Richtlinie unterstützt. Unsere Richtlinie soll normale soziale Beziehungen zwischen Kollegen nicht beeinträchtigen.

  3. Sicherstellung fairer Einstellungs- und Arbeitspraktiken.

    Alle Bewerber werden nach ihren Leistungen, Qualifikationen und Fähigkeiten für die jeweilige Position beurteilt. Wir akzeptieren keine diskriminierenden Anweisungen von Kunden, es sei denn, eine der Ausnahmen gemäß dem Gleichstellungsgesetz von 2010 trifft zu, wie z. B.:

    • positive Maßnahmen – zur Unterstützung einer benachteiligten oder unterrepräsentierten Gruppe;

    • objektive Rechtfertigung – wenn ein Arbeitgeber einen legitimen Bedarf für eine weniger günstige Behandlung nachweisen kann;

    • eine Ausnahme aufgrund einer Behinderung – um gezielt eine behinderte Person einzustellen, ohne das Risiko einer Diskriminierung aufgrund einer Behinderung einzugehen;

    • berufliche Anforderungen – Einstellung einer Person mit bestimmten geschützten Merkmalen für eine bestimmte Tätigkeit.

    • Trifft einer der oben genannten Punkte zu, wird ERSG die Stelle nicht weiter bearbeiten, es sei denn, der Kunde legt eine schriftliche Bestätigung dieser echten beruflichen Anforderungen, Ausnahmen, positiven Maßnahmen oder Rechtfertigungen vor.


  4. Sicherstellung, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Karrieremöglichkeiten haben, und unternahme aller praktischen Anstrengungen, um die Bedürfnisse von Mitarbeitern, Bewerbern und Kunden zu unterstützen.

    Wo immer möglich, wird ERSG angemessene Anpassungen an Fluren, Durchgängen und Türen vornehmen, um die Zugänglichkeit für behinderte Mitarbeiter und Arbeitnehmer zu verbessern. Es kann jedoch Situationen geben, in denen solche Anpassungen aufgrund praktischer Einschränkungen, die die Änderungen über das unter den gegebenen Umständen als angemessen Erachtete hinausgehen, nicht durchführbar sind.


  5. Mitarbeiter und Arbeitnehmer werden ausschließlich aufgrund ihrer Fähigkeiten, Erfahrungen und Einstellungen eingestellt und beschäftigt, unabhängig vom Alter.

    Wir werden in unseren Stellenanzeigen keine Altersangaben machen und ermutigen unsere Kunden, denselben Ansatz zu verfolgen, es sei denn, es bestehen berufliche Anforderungen.

    ERSG kann während des Einstellungsprozesses altersbezogene Informationen anfordern, um persönliche Daten zu speichern und unsere Leistungen im Bereich der Chancengleichheit zu überwachen. Diese Informationen werden jedoch niemals als Faktor bei Entscheidungen in Bezug auf Auswahl, Schulung oder Beförderung herangezogen.

  6. Sicherstellen, dass Teilzeit- und Vollzeitmitarbeiter gleich behandelt werden.

    Gegebenenfalls werden bestimmte Leistungen wie Vergütungssätze, Urlaubsanspruch, Mutterschaftsurlaub, Eltern- und Familienurlaub sowie Zugang zu unserem Rentensystem anteilig gewährt.

  7. Einhaltung des Seearbeitsübereinkommens 2006 (in der geänderten Fassung) und der geltenden nationalen Seeverkehrsvorschriften durch:

    • keine Beschäftigung von Seeleuten unter 16 Jahren

    • keine Gebühren oder sonstigen Kosten von Seeleuten für ihre potenzielle Anwerbung oder Vermittlung zu verlangen

    • keine Liste von Seeleuten zu führen, die ihnen die Suche nach einer Beschäftigung erschweren würde

BESCHWERDE- UND ÜBERWACHUNGSVERFAHREN

ERSG verfügt über Verfahren zur Überwachung der Einhaltung dieser Richtlinie und zur Bearbeitung von Beschwerden wegen Diskriminierung. Diese sind bei Abby Moore, HR Director, erhältlich und werden auf Anfrage umgehend zur Verfügung gestellt.

 

Wenn Sie glauben, dass Sie unrechtmäßiger Diskriminierung, Belästigung oder Schikane ausgesetzt waren, melden Sie dies bitte unverzüglich Abby Moore und reichen Sie so bald wie möglich nach dem Vorfall eine schriftliche Beschwerde ein.

Ihre Beschwerde sollte Folgendes enthalten:

  • Einzelheiten zum Vorfall
  •  
  • Namen der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen

Die ERSG wird die Vorwürfe gründlich untersuchen.

Mitarbeiter, die nach Feststellung von ERSG unrechtmäßige Diskriminierung, Belästigung oder Schikane begangen haben, müssen mit Disziplinarmaßnahmen rechnen, die bis zur Entlassung reichen können. Diese Personen können zusätzlich zu den von ERSG zu zahlenden Entschädigungen auch persönlich für Entschädigungszahlungen an die betroffene Person haftbar gemacht werden. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Höhe der Entschädigung, die in Diskriminierungsfällen zugesprochen werden kann.

Belästigung kann auch eine Straftat darstellen. Gemäß dem Criminal Justice Act 1994 und dem Protection from Harassment Act 1997 kann Belästigung zu erheblichen Geldstrafen und in schweren Fällen zu Freiheitsstrafen führen.

Sie dürfen Diskriminierung, Belästigung oder Schikane durch andere nicht dulden oder ignorieren. Jeder Vorfall, den Sie als diskriminierend empfinden, sollte unverzüglich Abby Moore gemeldet werden.

Unsere Richtlinie gilt nicht nur in den Räumlichkeiten von ERSG, sondern überall dort, wo Sie im Rahmen Ihrer Beschäftigung oder Ihres Engagements bei ERSG arbeiten. Dazu gehören auch gesellschaftliche Anlässe oder Mitgliederversammlungen, die von ERSG organisiert werden oder an denen Sie im Namen von ERSG teilnehmen.

 

 

Michael James Ryan
CEO
FÜR UND IM NAMEN VON ERSG

November 2025

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